WEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung (Verwaltung nach dem Wohneigentumsgesetz)
Auf diesem Gebiet haben wir uns durch Weiterbildungen und die Teilnahme an verschiedenen Fachseminaren sowie die langjährige Erfahrung stark gemacht.
Unsere Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes, der Teilungserklärung, den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft, den Bestimmungen des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
Neben der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum bieten wir selbstverständlich die Verwaltung des Sonder- bzw. Teileigentums an.
Bitte zögern Sie nicht, wir sind gerne für Sie da!